Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) KassensichV
TSE
USB-Stick
Hier erhalten Sie das Datenblatt
Mit dem Gesetz der KassensichV (§ 146a AO) müssen alle Registrierkassen oder Software mit Kassenfunktion ab dem 01.01.2020 über eine TSE gemäß der technischen Richtlinie TR-03153 und TR-03116 verfügen.
Diese TSE gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
Um die Vorgaben des Finanzamtes zu erfüllen, benötigen Sie keine neue Kasse, sondern lösen alles mit unserer Software.
Wir haben die TSE von Diebold Nixdorf in unsere Software integriert.
Die Gründe hierfür sind:
- 7 Jahre lang gültig
- 20 Millionen Signaturen möglich
- Sie benötigen nicht für jede Kasse eine TSE, sondern eine TSE für das gesamte Netzwerk
Preis: 260,00 € netto + 90,00 € netto Einrichtungsgebühr