Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) KassensichV

TSE

Mit dem Gesetz der KassensichV (§ 146a AO) müssen alle Registrierkassen oder Software mit Kassenfunktion ab dem 01.01.2020 über eine TSE gemäß der technischen Richtlinie TR-03153 und TR-03116 verfügen.
Diese TSE gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.

Um die Vorgaben des Finanzamtes zu erfüllen, benötigen Sie keine neue Kasse, sondern lösen alles mit unserer Software.

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist das Herzstück der KassenSichV. Sie sorgt dafür, dass alle Transaktionen sicher und unveränderbar gespeichert werden. Durch die Kombination aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitaler Schnittstelle wird jede Transaktion durch einen einzigartigen Code geschützt, was Manipulationen verhindert.